Die neuen Strafempfehlungen für den Strassenverkehr zeichnen sich durch eine gewissenlose Exploitation derjenigen Täter aus, die diesen Sozialstaat ohnehin massgebend finanzieren. Damit fehlt diesem Bereich des Strafrechts die unabdingbare Eigenschaft eines gesamtgesellschaftlichen Vertrauen schaffenden Instrumentes. Zwei Faktoren prägen diese erneute staatliche Willkür. Erstens erfolgt bei gleichem Delikt eine unterschiedliche Form der staatlichen Reaktion. Abgesehen vom fehlenden Kausalzusammenhang zwischen Delikt einerseits und Einkommen bezw. Vermögen anderseits, findet zugleich eine Abkehr vom Verhältnismässigkeitsprinzip statt. Zweitens wird die Erkenntnis, dass die Härte von Strafen keine abschreckende Wirkung zeigt, fahrlässig ignoriert. Zusätzlich zeigen Studien, dass, besonders innerhalb der Alltagskriminalität, das Strafbedürfnis der Strafjuristen teilweise vehement ausgeprägter ist als dasjenige der Bevölkerung. Was bleibt, ist einzig der grosse Argumentationsnotstand, für dies zusätzlich staatliche Willkür.
07.01.2007 – Leserbrief von Nina Baiker, Zürich in NZZ am Sonntag
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