20 Februar 2010

Rentenklau


Man spricht wieder von Rentenklau. Das soll heissen, dass die bösen Pensionskassen, die angesparten Gelder derjenigen klauen, welche ein Leben lang einbezahlt hatten. Nun in der gestrigen Arena konnte man verstehen, was von solchen Experten zu halten ist. Nämlich gar nichts. Die Leute haben einfach gar nichts verstanden, wie eine Pensionskasse funktioniert.

A. Eine Pensionskasse ist eine Solidargemeinschaft, wenn sie mehr einnimmt, als sie ausgibt, dann bekommen das alle Versicherten, im Gegenfall müssen auch alle bezahlen, was einige zu viel erhalten haben.

B. Spätestens seit der Möglichkeit, bei der Pensionierung das Alterskapital an Stelle der Rente zu beziehen, hat die Solidarität Risse bekommen. Denn die Rentnergemeinschaft finanziert sich zu einem gewichtigen Teil von jenen Personen, welche statistisch gesehen zu jung sterben und ihr noch nicht verbrauchtes Guthaben, den anderen überlassen, welche länger leben.

C. Die Solidarität wird im Moment auch dadurch sehr strapaziert, als die Gelder der Pensionierten nach wie vor mit einem Zins verzinst werden müssen, welcher auf dem Markt nicht mehr zu erzielen ist. Wer dieses Loch finanzieren muss, sind die heutigen aktiven Versicherten, das heisst anstatt für das Alter zu sparen, müssen sie einen Teil ihrer Beiträge dazu verwenden, um die überhöhte Verzinsung der Pensionierten zu gewährleisten.

D. Die Berechnungen der Pensionskassen beruhen auf Projektionen in die Zukunft. Dazu braucht es Variablen, wie zu erzielender Zins, Todesfall und Invaliditätserwartungen. Diese Variablen können nur Annahmen sein. Sie sind deshalb leicht zu manipulieren und für ein Ziel zu missbrauchen. Pensionskassen arbeiten mit Mathematikern, welche in der Regel etwas seriöser rechnen, als Politiker.

E. Wer mit dem Begriff Rentenklau artikuliert, macht sich unglaubhaft, da er die Eigentumsverhältnisse an den Pensionskassengeldern übersieht. Wer mit Begriffen «Banker», «Versicherungen», «Berater», «Boni», «Verwaltungskosten», argumentiert, will negative Emotionen wecken, um von einer sachlichen Argumentation abzulenken.

F. Pensionskassen bezahlen Überschüsse. Was sie über dem gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz erzielen, wird den Versicherten gutgeschrieben. Falls durch die Herabsetzung des Umwandlungssatzes tatsächlich Reserven entstehen würden, käme das den Versicherten zu Gute.

G. Eigentlich gibt es in der Schweiz ausser der Auffangvorrichtung, nur umhüllende Kassen, also Vorsorgevorrichtungen, welche mehr als das gesetzliche Obligatorium bieten, und schon heute vielfach den Umwandlungssatz auf den überobligatorischen Geldern angepasst haben. Diese Gesetzesrevision betrifft demnach vor allem die Auffangvorrichtung, welche ausgerechnet von der Person präsidiert wird, welche 2001 den Begriff «Rentenklau» geprägt hatte und deren Institution letztes Jahr einen Rekordverlust von 100 Millionen verkünden musste. Offensichtlich hatte sie es unterlassen, sich von einem kompetenten «Berater» beraten zu lassen.

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